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Übernahmen börsennotierter Unternehmen werden in der Bundesrepublik Deutschland durch das WpÜG erstmals verbindlich geregelt. Ein Schutzziel des WpÜG ist die Stärkung der rechtlichen Stellung von Minderheitsaktionären bei Unternehmensübernahmen. In der Arbeit werden nach einer Untersuchung der Gründe für die besondere Schutzbedürftigkeit der Minderheitsaktionäre die übernahmerechtlichen Vorschriften für den Minderheitenschutz analysiert und Verbesserungsmöglichkeiten gezeigt. Dabei finden die Änderungen des WpÜG durch das Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz und das Risikobegrenzungsgesetz Berücksichtigung. Den Schwerpunkt der Darstellung bildet die Untersuchung des äußerst praxisrelevanten "Acting in Concert".