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Design ist für den Markterfolg eines Produkts einer der wichtigsten Wettbewerbsfaktoren. In Europa gibt es dafür zwei recht junge Schutzsysteme: Neben dem nationalen Schutz (in Deutschland durch das eingetragene Design) existiert mit dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster ein autonomes, supranationales Schutzrecht. Der wirtschaftliche Wert dieser Schutzrechte zeigt sich allerdings erst im Verletzungsverfahren. Von zentraler Bedeutung ist dabei, wie weit der Schutzumfang eines eingetragenen Designs bzw. Gemeinschaftsgeschmacksmusters reicht. Teresa Christof untersucht diese Frage eingehend. Sie entwickelt praxisgerechte Lösungsmöglichkeiten, um den Schutzumfang eines eingetragenen Designs bzw. Gemeinschaftsgeschmacksmusters zu bestimmen. Dabei wird auch das Verhältnis von Schutzumfang zur Schutzentstehung berücksichtigt, wodurch für die Praxis bedeutende Anmeldestrategien ebenfalls Beachtung finden.