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Eine Vielzahl nationaler Rechtsvorschriften im Bereich des Arbeitsrechts beruht auf Richtlinien des Gemeinschaftsgesetzgebers. Einige dieser Richtlinien resultieren aus dem in Art. 139 manifestierten Sozialen Dialog. Die Arbeit untersucht, ob und inwieweit die Durchführung der Sozialpartnervereinbarungen mithilfe von Richtlinien demokratischen Anforderungen gerecht wird. Problematisiert wird hierbei, inwieweit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände auf europäischer Ebene in der Lage sind, die Interessen sämtlicher - und damit auch nichtorganisierter Arbeitgeber und Arbeitnehmer - widerzuspiegeln und im Rahmen des Sozialen Dialoges zu vertreten. Dabei zeigt sich, dass eine Vertretung der Nichtorganisierten durch die Struktur der Europäischen Verbände nicht sichergestellt werden kann. Eine Legitimation wird sodann über den Ansatz der virtuellen Repräsentation sowie der Delegation mitgliedstaatlicher Regelungsmacht auf die Sozialpartner erwogen. Die Arbeit soll vor allem Wege aufzeigen, die demokratische Rückbindung der Vereinbarungen und der auf ihnen basierenden Richtlinien zu stärken und ihnen auch in Kreisen der Nichtorganisierten zu einer stärkeren Akzeptanz zu verhelfen.