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Gegenstand der Arbeit sind die Paragrafen 478, 479 BGB, die Art. 4 der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie umsetzen und innerhalb der unternehmerischen Lieferkette einen Rückgriff hinsichtlich der gegenüber einem Verbraucher entstandenen Gewährleistungskosten statuieren. Stefanie Sendmeyer untersucht nicht nur, wie der Unternehmerregress im Einzelnen ausgestaltet ist und an welche Voraussetzungen er in materiellrechtlicher Hinsicht geknüpft ist, sondern auch, wie die Normen in intertemporaler Hinsicht zu bewerten sind, wie sie sich zum UN-Kaufrecht verhalten und wann sie auf internationale Sachverhalte angewandt werden können.§Die Auslegungsergebnisse berücksichtigen sowohl die rechtspolitisch heftig kritisierte Entscheidung des europäischen sowie deutschen Gesetzgebers, Verbraucherschutzerwägungen in den handelsrechtlichen Verkehr zu übernehmen, als auch die Interessen von Verbraucher, Handel und Hersteller und ermöglichen so einen angemessenen Ausgleich der Gewährleistungskosten in der Lieferkette. Die Arbeit vermag einen Beitrag zu der innerhalb der Europäischen Union aktuell geführten Diskussion zu leisten, ob der Regress zu Gunsten einer unmittelbaren Herstellerhaftung im Kaufrecht aufgegeben werden sollte.