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Anlässlich des Europäischen Rats von Brüssel vom 21. und 22. Juni 2007 haben die Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die Zukunft des europäischen Primärrechts entschieden: Einen Vertrag über eine Verfassung für Europa wird es nicht geben. Stattdessen sollen die bestehenden Verträge durch den sog. Reformvertrag geändert werden. Die vorliegende Einführung und die Übersichten bieten jedem, der sich beruflich, politisch oder im Studium mit dem Reformvertrag befasst oder sich als interessierte/r Bürger/in über den Vertrag informieren möchte, eine wichtige Orientierungshilfe. Zunächst gibt die Einführung einen Überblick über die Entstehungsgeschichte und die wichtigsten Inhalte des Reformvertrages. Die Übereinstimmungstabellen des Anhangs I zeigen zu jedem Artikel des EU- beziehungsweise EG-Vertrages in der bisherigen Fassung die Parallelbestimmungen der Verträge in der Fassung des Reformvertrages sowie des ursprünglich vorgesehenen Verfassungsvertrages. Die als Anhang II beigefügte Übersicht zeigt, aufgeschlüsselt nach Art der Beteiligung des Europäischen Parlaments, die bisherigen und/oder die künftig vorgesehenen Handlungsmöglichkeiten der Union. Den Anhang III bildet eine Synopse, die im Volltext neben jeden Artikel der bisherigen Fassung des EU- beziehungsweise EG-Vertrages die Parallelvorschrift des jeweiligen Vertrages in der Fassung des Reformvertrages stellt.