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Ermöglicht durch eine rahmengesetzliche Deregulierung befindet sich die deutsche Hochschullandschaft seit dem Jahre 1998 in einem strukturellen Wandel. Das erklärte Ziel politischer Bestrebungen war und ist es, die Profilbildung der einzelnen Hochschulen zu erleichtern und auf diese Weise den Wettbewerb unter den Hochschulen zu fördern. Ein maßgebliches Instrument ist in diesem Zusammenhang die Einrichtung von Hochschulräten. Die Besetzung und die Zuständigkeit dieser Gremien, deren strategische Arbeit im Bereich des Zusammenwirkens von Staat und Hochschule anzusiedeln ist, rücken das Spannungsverhältnis zwischen Demokratieprinzip und Wissenschaftsfreiheit in das Blickfeld dieser Untersuchung. Die Grenzen der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit werden verortet. Gleichzeitig wird das politische Motiv einer Stärkung der Hochschulautonomie aus verfassungsrechtlicher Perspektive hinterfragt.
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