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Rund ein Drittel der deutschen staatlichen Mittel für Entwicklungszusammenarbeit (EZ) werden multilateral vergeben. Im Gegensatz zur bilateralen EZ besteht bei dieser Vergabeform keine direkte Beziehung zu den Empfängerländern. Vielmehr werden internationale Organisationen für mehrere Mitgliedsländer gemeinsam tätig. Am Fallbeispiel der Beziehung Deutschlands zur Inter-American Development Bank, einer regionalen Entwicklungsbank, in der Deutschland seit 1976 Mitglied ist, wird diese Zusammenarbeit untersucht. Unter Berücksichtigung des Prinzipal-Agent-Problems stellt sich insbesondere die Frage, inwieweit Deutschland seine Präferenzen durchsetzen und seine entwicklungspolitischen Ziele verfolgen kann.