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Es gibt die 50%+1-Klausel, seitdem der DFB im Oktober 1998 erstmals beschloss, auch Lizenzspielerabteilungen der Vereine zum Bundesligaspielbetrieb zuzulassen, die in Kapitalgesellschaften ausgegliedert sind. Gleichzeitig legte er ein grundsätzliches Verbot von Mehrheitsbeteiligungen kommerzieller Investoren fest. Ob diese Regelung ein unerlässliches Instrument zur Sicherung der Integrität der Bundesliga ist oder die unternehmerische Gestaltungsfreiheit potentieller Investoren zu Unrecht stark einschränkt, ist die Streitfrage einer derzeit intensiv geführten Diskussion unter Sportrechtsexperten. Der Autor Stefan Grabosch untersucht deshalb, ob die 50%+1-Klausel mit europäischem Unionsrecht vereinbar ist. Er überprüft mögliche Verstöße gegen das Kartellverbot, gegen das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung sowie gegen die Niederlassungsfreiheit und die Kapitalverkehrsfreiheit. Kern dieser juristischen Untersuchung ist die Verhältnismäßigkeitsprüfung, die der Autor im Rahmen des Meca-Medina-Tests durchführt, welcher vom EuGH entwickelt wurde und bei einer kartellrechtlichen Überprüfung von Verbandsregelwerken die Besonderheiten des Sports berücksichtigt.
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