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Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur PID veranlasste den Gesetzgeber dazu, 2011 das ESchG zu novellieren. Die Durchführung einer PID ist nunmehr unter eingeschränkten Voraussetzungen erlaubt. Diese Arbeit versucht die im Bundestag zuvor diskutierten Gesetzesentwürfe aus juristischer sowie medizinischer Sicht genauer zu beleuchten und einen analytischen Ausblick auf die weitere Entwicklung der PID in Deutschland zu werfen. Zudem soll auch die embryonale Stammzellforschung näher untersucht werden, die aufgrund des neuen ESchG wieder in den Mittelpunkt der Diskussionen gerückt ist. Internationale Erfahrungen mit der PID und embryonalen Stammzellforschung, aktuelle Tendenzen des EuGH sowie ein Rechtsvergleich mit der Gesetzeslage in Südkorea sind ebenfalls Gegenstand dieser Arbeit.