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Viele Planungsgesetze sowie das Abwägungsgebot erfordern eine Alternativenprüfung. Dies wirft Fragen zum Umfang, Detailgrad sowie zur Auswahl von Alternativen auf. Die Arbeit betrachtet die Alternativenprüfung aus Sicht des behördlichen Entscheidungsträgers. Diesem wird mit der Pflicht, Alternativen zu prüfen, ein Entscheidungsspielraum übertragen. Bei dessen Ausfüllung muss eine Orientierung am Ideal der Optimierung erfolgen. Die Untersuchung nimmt für die Frage, wie eine Optimierung erreicht werden kann, die entscheidungstheoretischen und konsensorientierten Ansätze in den Blick. Dabei wird festgestellt, dass sich der maßgebliche Teil einer Entscheidung, die Bewertung von Alternativen, nicht rational durchleuchten lässt. Die Behörde agiert dort im Kernbereich ihres Planungsermessens, der sich auch einer gerichtlichen Kontrolle entzieht.