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Das deutsche internationale Privatrecht ist von einem zunehmenden Abschied von der Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit gekennzeichnet und Internationales Personen-, Familien- und Erbrecht befinden sich in einem europäischen Entwicklungsprozess. Die norwegischen Erfahrungen mit einer dem angelsächsischen Domizilprinzip nicht unähnlichen Wohnsitzanknüpfung sind schon für sich gesehen beachtenswert und können auch im Hinblick auf die künftige europäische Entwicklung, für die das Staatsangehörigkeitsprinzip als Ausgangspunkt ungeeignet ist, aufschlussreich sein.Reinhard Giesen stellt das norwegische System anhand von Regeln und Fällen zusammen mit der typischen, am skandinavischen Rechtsrealismus orientierten Vorgehensweise des norwegischen Juristen dar und gewährt einen einzigartigen Einblick in einen dem deutschen Juristen trotz aller Nähe doch oft recht fremden Rechtsraum.