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Ein marktbeherrschendes Unternehmen kann mittels einer missbräuchlichen Zugangsverweigerung zu eigenen wesentlichen Einrichtungen (z.B. zu einer urheberrechtlich geschützten Datenbank) seine marktbeherrschende Stellung auf nachgelagerte Märkte ausdehnen bzw. sie aufrechterhalten. Um den Zugangsinteressenten (z.B. einem Verlag, der mit Hilfe der urheberrechtlich geschützten Datenbank ein Produkt entwickeln möchte) einen diskriminierungsfreien Zugang zu gewährleisten, hat sich eine besondere Art kartellrechtlicher Kontrahierungspflicht etabliert, die als essential-facilities-Doktrin bezeichnet wird. Diese Arbeit untersucht auf rechtsvergleichende Weise die Anwendungsvoraussetzungen der essential-facilities-Doktrin in der US-amerikanischen, europäischen, deutschen und italienischen Rechtsordnung unter besonderer Berücksichtigung des Liberalisierungsprozesses der einstmals staatlichen Monopole (z.B. Versorgungsnetze) und der Immaterialgüterrechte (z.B. Zugang zu Datenbanken, Computerprogrammen und patentierten Erfindungen).