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Der Zusammenschluss mehrerer Bauunternehmen in Form einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zählt heutzutage zur täglichen Praxis bei der Realisierung einzelner Infrastrukturprojekte und anderer Großprojekte in der Bauwirtschaft. Obwohl die Gründe zur Bildung einer ARGE mannigfaltiger Natur sein können, handelt es sich bei dieser Unternehmenskooperation stets um ein projektbezogenes Zweckbündnis. Aus diesem Charakteristikum einer ARGE ergeben sich eine Reihe gesellschafts- und steuerrechtlicher Fragestellungen. Zur Bewältigung dieser Probleme hat sich im Laufe der Jahrzehnte eine gängige ARGE-Praxis entwickelt, die im Ergebnis eine Rechtsform «sui generis» hat entstehen lassen. Das Ziel der Untersuchung ist es, die wesentlichen Grundzüge der rechtlichen Gestaltung einer ARGE und deren Besteuerung aufzuzeigen und einer kritischen Analyse zu unterziehen.
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