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Die Bindung des Gesetzgebers an Grundrechte, die er ausgestalten muss, damit der Einzelne von diesen Freiheiten Gebrauch machen kann, führt zu einem Ausgestaltungsdilemma. Christian Bumke hat sich zum Ziel gesetzt, dieses aufzulösen und zu zeigen, dass es sich um einen Teil des allgemeinen Bindungsproblems des Gesetzgebers an die Grundrechte handelt. Seine Lösung knüpft nicht am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, sondern an der Figur gewährleistungsspezifischer Vorgaben an. Diese Aufgabe stellt sich für die abwehrrechtlich bestimmte Begrenzung genauso wie für die Ausgestaltung von Grundrechten. Trotz dieser Übereinstimmung lassen sich die mit der Grundrechtsausgestaltung einhergehenden Fragen nicht mit Hilfe des abwehrrechtlichen Instrumentariums bewältigen. Deshalb bemüht sich der Autor darum, eine Ausgestaltungsdogmatik zu entfalten, die sich verlässlich handhaben lässt.