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Die außergerichtliche Erledigung von Strafsachen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Durch das Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden wurde eine Möglichkeit geschaffen, die mit Laienschlichtern besetzten Schiedsstellen in die außergerichtliche Erledigung von Strafsachen, insbesondere durch Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs, einzubinden. Auf der Grundlage einer empirischen Befragung von Schiedspersonen und Staatsanwaltschaften zeigt die Verfasserin auf, inwiefern die Schiedsstellen tatsächlich eine Alternative im Rahmen der außergerichtlichen Erledigung von Strafsachen darstellen. Zugleich stellt die Verfasserin Reformvorschläge dar, die zu einer verbesserten Einbeziehung der Schiedsstellen in die außergerichtliche Schlichtung und damit zur Justizentlastung führen sollen. Vergleichend dazu wird die Laienschlichtung durch den Conciliateur in Frankreich dargestellt.