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Daß sowohl freie als auch öffentliche Träger ambulante Maßnahmen nach dem JGG durchführen, wirft einige Fragen auf: Spielen freie Träger in der Praxis eine große Rolle? Oder liegt die Verantwortung überwiegend bei öffentlichen Einrichtungen? Was denkt die Justiz über die Träger? Führen freie Projekte zu einer Ausweitung sozialer Kontrolle? Kurz: Welche Bedeutung hat die Trägerschaft für ambulante Maßnahmen? Mit dieser Frage befaßt sich die vorliegende Arbeit. Dabei werden zunächst der theoretische Hintergrund ambulanter Maßnahmen und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Trägerschaft untersucht. Daran schließt sich eine Analyse von öffentlichen und freien Trägern an, deren Grundlage Daten sind, die in den Landgerichtsbezirken München I, München II, Landshut und Passau erhoben wurden.