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Die Konzernrealität ist - anders als in der bisherigen steuerwissenschaftlichen Diskussion - auch durch die Existenz von Minderheitsbeteiligungen an konzerngebundenen Kapitalgesellschaften geprägt. In der Arbeit wird die Konzernunternehmungsbesteuerung daher unter Beachtung der betriebswirtschaftlichen Interessenvielfalt zwischen Mehrheitsgesellschafter und Minderheitsgesellschaftern analysiert. Sowohl die Behandlung der Anteile von Minderheitsgesellschaftern de lege lata als auch die bisherigen einheitstheoretischen Reformkonzepte sind mit wesentlichen Grundprinzipien der Besteuerung nicht vereinbar. Steuersystematische Vorgaben zur Behandlung der konzerninduzierten Interessenvielfalt führen zu einem auf der Organschaftskonzeption aufbauenden Reformvorschlag für ein steuerliches Mehrheitsprinzip, das nicht im Widerspruch zur zentralen konzernrechtlichen Grundwertung des Minderheitenschutzes steht.