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In einer empirischen, repräsentativen Untersuchung wird der Fragestellung nachgegangen, inwieweit die vorbereitende Bauleitplanung in der Praxis ihrem Gesetzesauftrag nachkommt, die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege zu berücksichtigen. Mit inferenzstatistischen Methoden wird gezeigt, daß die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege nur in geringem Umfang in der kommunalen Planungspraxis Berücksichtigung finden. Die dargestellten Befunde lassen sich auf einige wesentliche Einflußgrößen und Faktoren zurückführen. Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse werden Vorschläge zur Effektivierung des Planungs- und Umweltrechts unterbreitet und weiterer Forschungsbedarf aufgezeigt.