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Die Autorin untersucht die Wirkungen von Urteilen des EuGH im Vertragsverletzungsverfahren, die - sofern eine Vertragsverletzung vorliegt - als Feststellungsurteile ohne unmittelbare rechtsgestaltende Wirkung ergehen. Ihre praktische Relevanz vermögen sie erst durch eine Bindung der Mitgliedstaaten an ihre wesentlichen Inhalte zu entfalten. Ausgehend vom europäischen Primärrecht durchleuchtet Anna Lageder die Urteilswirkungen am Beispiel eines vergaberechtlichen Urteils des EuGH. Dabei setzt sie sich rechtsvergleichend mit den Vergaberechtsordnungen Deutschlands, Österreichs und Italiens auseinander und legt bedeutende Differenzen, aber auch Gemeinsamkeiten offen.