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Immer häufiger findet sich der Begriff "Prozessökonomie" in Lehre und Rechtsprechung, ohne dass bislang eine allgemein anerkannte Begriffs- und Anwendungsdefinition gefunden worden wäre. Der Verfasser hat die ebenfalls noch nicht klar definierte Prozessfigur der "Drittwiderklage" zum Ausgang der Untersuchung gemacht und anhand dieses Prozessinstituts in seinen verschiedensten Ausprägungen eine Weiterentwicklung des bisherigen Prozessökonomieverständnisses vorgenommen. Dem Autor ist hierbei nicht nur gelungen, die Ursachen der bisherigen Kontroverse in Lehre und Rechtsprechung herauszuarbeiten, sondern er hat auch unter Zuhilfenahme der Methodik der Wirtschaftswissenschaft aufgezeigt, inwieweit eine objektive Messbarkeit ökonomischen Fortschritts im Zivilprozess erreicht werden kann. Das im Laufe der Untersuchung entwickelte, aus der Wirtschaftswissenschaft entlehnte Prinzip der Nutzwertanalyse wird am Ende der Arbeit auf die Drittwiderklage in allen Ausprägungen angewandt, um den praktischen Nutzen ökonomischer Prinzipien aufzuzeigen.