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Diese Dissertation befasst sich mit der Frage, in welchen Fällen das deutsche internationale Ehegüterrecht, das grundsätzlich eine einheitliche Anknüpfung des Vermögens der Ehegatten anordnet, eine Durchbrechung dieser Einheit zulässt, mit der Folge, dass verschiedene Güterstatute die Vermögensverhältnisse der Ehegatten regieren. Die Arbeit kommt dabei zu dem Ergebnis, dass das deutsche internationale Privatrecht insgesamt vier Möglichkeiten zur Durchbrechung des güterrechtlichen Gesamtstatuts vorsieht. Eine vertiefte Untersuchung der vier Fallgruppen weist dabei nach, dass sämtliche Fälle, in denen das deutsche Recht eine Durchbrechung des Gesamtstatuts durch das Einzelstatut bestimmt, eine inhaltliche Berechtigung haben und auch in Zukunft weiter Bestand haben sollten.