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Die Beurteilung von Sachzuwendungen als Arbeitslohn darf nur Resultat der Auslegung gesetzlicher Tatbestandsmerkmale sein - ob der BFH mit seiner jüngeren Rechtsprechung diesen Vorgaben Rechnung trägt, wird im Rahmen dieser Arbeit hinterfragt. Schwerpunkte der Untersuchung bilden die Fragen, wann es zu einer Bereicherung durch Zufluß eines geldwerten Gutes kommt und vor allem, wann dies «im Rahmen der nichtselbständigen Arbeit» geschieht. Der erforderliche Zusammenhang zwischen geldwertem Vorteil und Einkunftsart ist insbesondere gegeben bei wirtschaftlich synallagmatischen Leistungen. Ausführlich wird auf das zentrale Kriterium des «ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesses» eingegangen. Die vom BFH vorgenommenen Abgrenzungen verdienen im wesentlichen Zustimmung.