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Der elektronische Rechts- und Geschäftsverkehr setzt elektronische Dokumente voraus, die ebenso sicher und beweisgeeignet sind wie herkömmliche Papierdokumente. Hierzu wird die elektronische Signatur eingesetzt. Der Schwerpunkt dieser Untersuchung liegt bei der Problematik der Formvorschriften, des Beweiswerts elektronischer Dokumente und der elektronischen Signatur. Der Autor widmet sich diesem Themenkomplex rechtsvergleichend aus deutscher und griechischer Sicht. Nach der Darstellung des Inhalts und der Ziele der Signaturrichtlinie werden die in Deutschland und Griechenland geführten Diskussionen in rechtsvergleichender Betrachtung vorgestellt. Die nationalen Regelungen werden immer wieder an den europarechtlichen Vorgaben gemessen.