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Vor dem Hintergrund der einschlägigen Regelwerke (UN, WTO, EU, nationales Recht) wird analysiert, welche Umweltschutzbelange bei der öffentlichen Auftragsvergabe in die Verfahrensstufen der Teilnehmerauswahl, Leistungsbeschreibung, Eignungsprüfung und Zuschlagserteilung einfließen dürfen. Dabei werden auch das Verhältnis der Beschaffungsgesetze zueinander und die Konsequenzen untersucht, die aus einer Berücksichtigung bestimmter Umweltschutzkriterien (u. a. Umweltauditierungen und Umweltzeichen) in den einzelnen Verfahrensstufen für den weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens folgen. Die Autorin hält eine weit reichende Berücksichtigung des Umweltschutzes im Rahmen der öffentlichen Beschaffung für zulässig. Der zwischen Ökologie und einer zielorientierten Auftragsvergabe herzustellende Ausgleich kann durch sachgerechte Entscheidungen darüber erreicht werden, in welche Verfahrensstufe einzelne Umweltschutzaspekte eingehen. Das Werk richtet sich an öffentliche Auftraggeber, Rechtsanwälte, Verwaltungsmitarbeiter in Umwelt-, Wirtschafts- und Finanzressorts, Politik, Politikberatung, Verbände und Wissenschaft. Die Autorin ist wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Sachverständigenrat für Umweltfragen der Bundesregierung.