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In Zeiten globaler Bedrohungen werden Einsätze der deutschen Bundeswehr im Ausland immer zahlreicher. Die Handlungen deutscher Streitkräfte reichen dabei von bloßen Hilfsmaßnahmen bis hin zu Festnahmen oder auch Schussabgaben. Gerade bei militärischen Zwangsmaßnahmen ist daher die Frage nach der Geltung bestimmter Rechtsgrundlagen und Rechtsschutzmöglichkeiten essentiell, allerdings immer noch nicht eindeutig gesetzlich geregelt oder nicht vollständig rechtlich geklärt. Das vorliegende Werk befasst sich mit der Geltung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) bei militärischen Auslandseinsätzen und beleuchtet dazu die Voraussetzungen der Anwendbarkeit nach Art. 1 EMRK. Sollte die EMRK auf multinationale Einsätze der deutschen Bundeswehr Anwendung finden, so könnten sich die unter deutscher Hoheitsgewalt stehenden Betroffenen auf ein effektives Menschenrechtsschutzsystem berufen, das auch die Möglichkeit der Individualbeschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) beinhaltet.