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Kaum eine Materie des HGB ist seit jeher so intensiv und kontrovers diskutiert worden wie das Recht der Kommanditistenhaftung, stellt doch die Existenz einer betragsmäßig beschränkten Gesellschafterhaftung eine begründungsbedürftige Besonderheit innerhalb des ansonsten von unbeschränkter Gesellschafterhaftung geprägten Personengesellschaftsrechts dar.Vor diesem Hintergrund untersucht David Bartlitz den komplexen Regelungszusammenhang der 171, 172 HGB und unternimmt den Versuch einer grundsätzlichen Neukonzeption des Rechts der Kommanditistenhaftung. Dabei folgt er dem Grundgedanken, dass ein angemessener Ausgleich der Interessen des Kommanditisten auf der einen Seite und der Interessen der Gesellschaftsgläubiger auf der anderen Seite gerade dann erzielt werden kann, wenn man auf Wertungen des Kapitalgesellschaftsrechts rekurriert und diese zur inhaltlichen Bestimmung oder Ergänzung der dem HGB entstammenden Haftungsvorschriften heranzieht.