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Die Mediation ist aufgrund ihrer zeitnahen, günstigen und endgültigenKonfliktbeseitigungsmöglichkeit auch bei den Unternehmern in den Fokusgerückt. Zwar wurde ihr mit dem Mediationsgesetz aus dem Jahr 2012ein rechtlicher Rahmen gegeben, dieser ist in seinem Regelungsgehaltjedoch nur rudimentär ausgestaltet. Insbesondere die Vertraulichkeit derMediation, die einen offenen Diskurs der Medianden über ihren Konflikterst ermöglicht und damit als eine der wichtigsten Säulen der Mediationgilt, ist gesetzlich allenfalls lückenhaft geregelt. Die fortbestehendenVertraulichkeitsschutzlücken haben die Parteien durch privatrechtlicheAbsprachen selbst zu schließen. Daher werden regelmäßig Rechtsanwälteals Mediationsberater konsultiert.Der Autor untersucht im Rahmen dieser Dissertationsschrift die Haftungparteiberatender Rechtsanwälte in der Mediation wegen unzulänglicherSicherung der Vertraulichkeit. Werden bestehende Vertraulichkeitsschutzlückennicht geschlossen, drohen den Mandanten große finanzielleSchäden, für die der Rechtsanwalt gegebenenfalls einzustehen hat.Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Ermittlung des Pflichtenprogrammsder Mediationsanwälte zur Etablierung eines hinreichenden Vertraulichkeitsschutzes.Dabei wird auch ein Blick auf die US-amerikanischenStrukturen zum Schutz der Vertraulichkeit geworfen, da sich die Mediationin den USA bereits zum festen Bestandteil der Streitkultur entwickelt hatund die gewonnenen Erkenntnisse bei der Ermittlung des angemessenenund letztlich vom Rechtsanwalt herzustellenden Vertraulichkeitsmaßstabsals Richtschnur dienen können.Die Ergebnisse der Untersuchung fasst der Autor als Leitlinien fürMediationsanwältezum Zwecke einer fehlerfreien Interessenvertretungzusammen.