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Im 19. Jahrhundert wandelte sich das Strafprozeßrecht der deutschen Staaten vom auf der CAROLINA von 1532 fußenden Inquisitionsprozeß hin zu einer liberalen Verfahrensordnung, wie sie über die Reichsstrafprozeßordnung von 1877 im Kern heute noch gilt. Fast am Ende dieser Entwicklung stand Hamburg. Die Entstehung der Hamburgischen Strafprozeßordnung von 1869 dauerte 30 Jahre. Vier zum Teil erheblich unterschiedliche Entwürfe gingen der Endfassung voraus. Die Untersuchung zeichnet diese Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung der daran maßgeblich beteiligten Personen nach. Gleichzeitig soll damit ein Beitrag zur Gesetzgebungsgeschichte in einem republikanischen Gemeinwesen während des 19. Jahrhunderts geleistet werden.