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Zentrales Thema der mit einer empirischen Erhebung unterlegten Dissertation ist die Übertragbarkeit der Anlassrechtsprechung des BGH auf die harte Patronatserklärung. Hierzu werden die Wesensmerkmale der"externen"Ausstattungszusage eingehend analysiert und Neuerungen durch die Schuldrechtsreform aufgezeigt. Die Verfasserin belegt, dass die Anlassrechtsprechung auch für die harte Patronatserklärung gilt. Sie hält diese Rechtsprechung allerdings in weiten Teilen für verfehlt. Richtiger Ansatzpunkt seien nicht die Intransparenz oder eine unzulässige Fremddisposition, sondern das Verbot der Fremdbestimmung. Gegenstand der Arbeit sind außerdem Ausstattungserklärungen ad incertas personas, u. a. in Geschäftsberichten, und"interne"bzw."duale"Ausstattungsversprechen, hier u. a. der interne Ausstattungsanspruch in der Insolvenz des auszustattenden Unternehmens.