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Der Tagungsband untersucht die Fragestellung, ob es Gemeinsamkeiten im Aufbau, der Organisation und im Prozess an den Höchstgerichten Karls V. gab, der in Spanien, Flandern und dem Heiligen Römischen Reich regierte. Kannten die Gerichte der unterschiedlichen Länder die Prozessordnungen der anderen? Haben sie eventuell miteinander korrespondiert und standen in Kontakt? Worin unterscheiden sich Gerichtsverfassung und Prozess und weshalb? Diese Fragestellungen stehen im Mittelpunkt dieses Tagungsbandes. Dabei soll ein vergleichend rechtshistorischer Ansatz verfolgt werden. Dadurch wird dem Leser ermöglicht, einen Einblick in die Verwaltung von Gerichtsbarkeit der frühen Neuzeit zu gewinnen.