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Die Restschuldbefreiung nach der Insolvenzordnung ermöglicht verschuldeten Personen nach einer Wohlverhaltensperiode von 6 Jahren schuldenfrei zu werden. Die Existenzberechtigung dieses gesetzlichen Entschuldungsverfahrens ist nahezu unbestritten. Aber die tatsächliche Ausgestaltung dieses Verfahrens steht bereits seit der Einführung zum 1. Januar 1999 in der Kritik. Auch nachdem der Gesetzgeber bereits zum 1. November 2001 einige Verfahrensmängel nachbesserte, besteht weiter Reformbedarf. Der Autor gibt in seiner Arbeit einen Überblick über das bestehende System und beleuchtet die verfahrensrechtlichen und tatsächlichen Probleme. Dabei werden bestehende Reformansätze diskutiert und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.