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Die Kirchenväter wie insbesondere Ambrosius und Augustinus beschäftigten sich vielfach mit Fragen des Gerichtsverfahrens. Die frühe Kirche entwickelte damit zum 4. Jahrhundert eigene ethisch inspirierte Grundannahmen und Ziele des Prozessrechts. Aus den meist versprengten Aussagen der Kirchenväter formte sich das mittelalterliche römisch-kanonische Prozessrecht. Wahrheit und Gerechtigkeit, beides verstanden als Konkretisierungen Gottes, bildeten neue Ziele des Urteils, durch die der Glaube als Grundlage der christlichen Gesellschaft realisiert werden sollte. Das Recht wurde zunehmend als Mittel zur Vorbereitung der Seelen auf das ewige Leben, der Prozess als Vorinstanz des Jüngsten Gerichts, die Strafe als Medizin der Seele aufgefasst. Die sich wandelnde Einstellung der frühen Kirche zum Recht spiegelt sich dabei in der Ikonographie Jesu, der zunehmend als himmlischer Kaiser und Richter dargestellt wird.