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Die Untersuchung vergleicht die Käuferrechtsbehelfe des UN-Kaufrechts und die des - nach dessen Vorbild zum 1.1.2002 umfassend erneuerten - deutschen Handelskaufrechts aus der Sicht eines Warenexporteurs. Es zeigt sich, dass die Schuldrechtsreform zu einer weitgehenden Angleichung beider Kaufrechte geführt hat. Dies erleichtert dem deutschen Rechtsanwender künftig die Arbeit mit dem UN-Kaufrecht. Die Analyse zeigt auch, dass das UN-Kaufrecht aus Verkäufersicht deswegen vorzugswürdig ist, weil seine Anwendung zu einem geringeren Haftungsrisiko des Verkäufers führt, diesem größere Planungssicherheit bei der Abwicklung seiner internationalen Geschäfte gibt und es ihm erlaubt, seine internen Geschäftsprozesse stärker zu standardisieren und zu optimieren.