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Sind staatliche Kompensationsleistungen für die Erbringung von Gemeinwohlaufgaben mit den europarechtlichen Beihilfevorschriften vereinbar? Das vorliegende Werk beantwortet diese Frage ausgehend vom "Altmark-Urteil" des EuGH. Der Gerichtshof hat in dieser Entscheidung die Voraussetzungen für einen beihilfefreien staatlichen Defizitausgleich festgelegt. Der Autor zeigt auf, wie diese Kriterien im Einzelnen zu verstehen sind und geht dabei ausführlich auf praktische Probleme wie die Berechnung der ausgleichsfähigen Kosten und die Anforderungen an Bieterverfahren zur Ermittlung eines angemessenen Ausgleichs ein. Die "Altmark-Rechtsprechung" ordnet er außerdem in den Regelungszusammenhang des europäischen Beihilfenrechts ein und legt dar, wann Ausgleichszahlungen, welche die Kriterien des EuGH nicht erfüllen, von den Rechtfertigungsvorschriften des EG-Vertrages profitieren können. Neben einem Überblick über alle relevanten europarechtlichen Sondervorschriften außerhalb des EG-Vertrages stellt das Werk zudem die Rechtsfolgen der Unvereinbarkeit staatlicher Finanzierungsmaßnahmen mit den europäischen Beihilferegeln dar.