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Durch die vier Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ist das Recht der Arbeitsförderung vollkommen neu strukturiert worden. Die Anwaltschaft wird durch die Verschärfungen im Sperrzeitenrecht und die Ausweitung der "Zumutbarkeit" vermehrt mit Verfahren rechnen können, die Personalabteilungen wie Justiziariate in den Betrieben müssen die neuen Regelungen, z.B. bei Aufhebungsverträgen, beachten. Das Praxishandbuch n informiert ausführlich über das neue Leistungsrecht, insbesondere das neue Arbeitslosengeld I, n stellt die notwendigen Bezüge zum Arbeitslosengeld II dar, n erläutert die neuen Zuständigkeiten und n erklärt die neuen Begriffe. Die Autoren repräsentieren in idealer Weise die im reformierten SGB III berührten Sachbereiche. Das Praxishandbuch wendet sich an Anwälte, Sozialrichter, Mitarbeiter der Sozialleistungsträger, Betriebe und eignet sich auch hervorragend für die Aus- und Weiterbildung.