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Ungeachtet der wissenschaftlichen Kritik baute der Gesetzgeber das Rechtsinstitut der Sicherungsverwahrung seit Beginn des 20. Jahrhunderts aus. Dem haben die Urteile des EGMR vom 17.12.2009 und des BVerfG vom 4.5.2011 ein Ende bereitet. Während der EGMR die Sicherungsverwahrung vorwiegend wegen der tatsächlichen Situation im Vollzug als Strafe i.S.d. EMRK einstufte, erklärte das BVerfG die Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig. Grund dafür war v.a., dass der Vollzug dem Abstandsgebot nicht genügte. Die Dissertation beleuchtet die wegen der Entscheidungen notwendig gewordenen legislativen Aktivitäten auf Bundes- und Landesebene sowie die rechtlichen und tatsächlichen Entwicklungen des Sicherungsverwahrungsvollzugs. Gleichzeitig wird das Abstandsgebot auf einen kritischen Prüfstand gestellt. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass lediglich von einer geringfügigen Verbesserung der gesetzlichen und tatsächlichen Lage des Sicherungsverwahrungsvollzugs gesprochen werden kann.