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Mit dem Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz 2001 ermöglicht der österreichische Gesetzgeber - nach langer rechtspolitischer Diskussion - erstmals auch geschiedenen und getrennt lebenden Eltern eine gemeinsame Obsorge für ihre Kinder. Im Gegensatz zu Österreich besteht das gemeinsame Sorgerecht nach Scheidung und Trennung der Eltern in den meisten europäischen Rechtsordnungen bereits seit einigen Jahren. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die Bedeutung der österreichischen Reform in Europa am Beispiel fünf weiterer Länder zu untersuchen. Als Vergleichsmaßstab werden dabei die Rechtsordnungen Deutschlands, Frankreichs, Belgiens, der Schweiz und Englands herangezogen.