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Annett Kwaschik untersucht, ob die restriktiven Regelungen zur Parteivernehmung im Hinblick auf die der ZPO zugrunde liegenden Verfahrensprinzipien noch begründbar sind. Ihren Ausgangspunkt bildet die Diskussion um die Behandlung der "Vieraugenkonstellationen" im deutschen Zivilprozess als Reaktion auf den vom EGMR entschiedenen Fall Dombo Beheer. Der Grundsatz der Waffengleichheit wird hier als Argument für ein kompensatorisches Eingreifen der Gerichte in den Vieraugenkonstellationen herangezogen. Im Zentrum der Untersuchung steht deshalb die Frage, ob auch das Waffengleichheitsprinzip ein tragfähiges Argument für eine veränderte Anwendung der §§ 445 ff. ZPO durch die Rechtsprechung und für eine Änderung der gesetzlichen Ausgestaltung der Parteivernehmung ist.