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Der europäische Gesetzgeber gestaltete in kürzester Zeit das gesamte europäische Kapitalmarktrecht grundlegend um. Sein Ziel war es, einen einheitlichen und integrierten europäischen Finanzmarkt zu schaffen. Unter anderem regelte er die Pflicht zur Ad-hoc-Publizität in der Marktmissbrauchs-Richtlinie neu und erweiterte sie erheblich. Die Vorgaben setzte der deutsche Gesetzgeber kürzlich durch das Anlegerschutzverbesserungsgesetz um. Seitdem ist die Zahl der Ad-hoc-Mitteilungen um 25% gestiegen. Vor diesem Hintergrund wird die neue Pflicht zur Ad-hoc-Publizität kritisch untersucht und Probleme der praktischen Anwendung angesprochen. Der Autor gelangt zu dem Ergebnis, dass eine restriktive Anwendung geboten ist.