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Als klassisches Referenzgebiet spiegelt das Bauplanungsrecht die allgemeine Modernisierung des Öffentlichen Rechts besonders deutlich wider. Public Private Partnership und Verfahrensprivatisierung sind nur zwei aktuelle Schlagworte, mit denen die gegenwärtige Rechtsentwicklung von der imperativen zur kooperativen Städtebaupolitik gekennzeichnet wird. Der wachsende Einfluß Privater auf staatliche Verfahren gebietet jedoch eine gewisse Skepsis in Anbetracht der Gefahren selektiver Interessenverarbeitung sowie materieller Präjudizierung von Entscheidungsoptionen. Die Arbeit nimmt dies zum Anlaß, neben den Möglichkeiten kooperativer Bauleitplanung auch deren (verfassungs-)rechtliche Grenzen aufzuzeigen. Besondere Berücksichtigung erfährt dabei die mit der letzten Baurechtsnovelle implementierte Konfliktbehandlungsmethode der Mediation für die gesetzlichen Beteiligungsverfahren.