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Im Bereich des deliktischen Produktehaftungsrechts blieb bis heute weitgehend unklar, ob und inwieweit Warenimporteuren besondere Verkehrs- bzw. Sorgfaltspflichten aufzuerlegen sind. Angesichts der Lückenhaftigkeit der EG-Richtlinie hat diese Fragestellung nichts an Aktualität eingebüsst. Nach einer Erörterung der verschiedenen Anspruchsgrundlagen der Importeurshaftung im deutschen und schweizerischen Recht versucht die Arbeit aufzuzeigen, wie die deliktischen Verhaltenspflichten des Importeurs präziser umschrieben werden könnten. Schliesslich wird untersucht, welche Auswirkungen das neue schweizerische Produktehaftpflichtgesetz haben könnte und inwieweit die Übernahme des Gemeinschaftsrechts eine befriedigende Lösung für die Schweiz darstellt.