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Aufgrund des in der RL 2000/78/EG festgeschriebenen Verbots der Diskriminierung wegen des Alters ist in allen Mitgliedstaaten grundsätzlich jede Ungleichbehandlung wegen des Alters im Bereich von Beschäftigung und Beruf unzulässig. Da jedoch die Richtlinie 2000/78/EG verschiedene Rechtfertigungsvorschriften vorsieht, sind Differenzierungen wegen des Alters trotz des Verbots unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. In dem vorliegenden Werk werden die Voraussetzungen dieser Rechtfertigungsvorschriften untersucht und die Strukturen der verschiedenen Rechtfertigungsgründe herausgearbeitet. Die erarbeitete Rechtfertigungssystematik wird anschließend auf praktische Fälle des deutschen Arbeitsrechts angewendet.