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Die Arbeit untersucht Vorkommen und Ausmaß der weiblichen Genitalverstümmelung in Afrika und den Immigrationsländern. Unter Einbeziehung ethnologischer Berichte stellt sie die religiöse Legitimierung der Praxis sowie ihre kulturelle Einbettung dar. Der Schwerpunkt der Diskussion liegt sodann auf der strafrechtlichen Einordnung der Praxis nach deutschem Recht und auf der Erarbeitung eines strafrechtlichen Lösungskonzepts. Dabei soll ein Wertewandel bei der Genitalverstümmelung praktizierenden Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland erzielt werden. Die Autorin spricht sich für die Einführung einer strafrechtlich erzwungenen Pflichtberatung aus.