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«Besondere Vertreter» gem. § 147 AktG sind außerordentliche Funktionsträger einer Aktiengesellschaft, deren Aufgabe es ist, Ersatzansprüche gegen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft geltend zu machen. Die Arbeit untersucht - vor dem Hintergrund wachsenden Interesses am Thema «Managerhaftung» - die rechtliche Stellung dieser Funktionsträger. Hauptanliegen ist es, die im Zusammenhang mit dem in Wissenschaft und Praxis bislang nahezu unbeachteten Rechtsinstitut stehenden Fragen und Probleme systematisch darzustellen und bestehende Regelungslücken zweckmäßig zu schließen. Nicht zuletzt soll die Arbeit geschädigten Gesellschaften und Aktionären die Möglichkeiten dieses wirkungsvollen Instrumentes vor Augen führen.