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Die aktienrechtlichen Vorschriften über das Recht der verbundenen Unternehmen ( 15, 291 ff AktG) stellen im Grundsatz auf einstufige, aus einem über- und einem untergeordneten Unternehmen bestehende Unternehmensverbindung ab. Nur vereinzelt finden sich Vorschriften, die sich mit dem in der Praxis sehr häufigen Fall einer mehrstufigen Unternehmensverbindung befassen. Diese Arbeit untersucht die Möglichkeit einer Fortschreibung der für einstufige Unternehmensverbindungen geltenden Grundsätze aus Sicht einer Enkel-AG, behandelt in diesem Rahmen jedoch auch zahlreiche Fragen, die das Verhältnis der herrschenden Unternehmen untereinander betreffen.