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Regionen mit Gesetzgebungshoheit gibt es nicht nur in den klassischen Bundesstaaten, sondern zunehmend auch in jüngeren regionalistischen Systemen Europas. Die aktuelle Regionalisierungsdynamik führt zur Frage, ob die althergebrachte Differenzierung zwischen Bundes- und Regionalstaaten noch unter allen Umständen aufrechterhalten werden kann. Ein typologischer Vergleich zwischen dem Vereinigten Königreich, Belgien, Italien und Österreich zeigt auf, dass die regionale Gesetzgebungshoheit - in ihrer gesamten rechtlichen Einbettung und Ausgestaltung - hierfür ein zentrales Kriterium darstellt. In manchen Fällen dürfte dies die Beurteilung eines Systems als bundesstaatlich auch dann rechtfertigen, wenn dieses sich aus einem ursprünglich einheitsstaatlichen System ableitet.