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Seit 1945 stehen ununterbrochen ausländische Truppen in geschlossenen Verbänden von großer Stärke auf deutschem Gebiet. Während die Sowjetarmee bis 1994 abgezogen wird, verbleiben die verbündeten Streitkräfte in reduziertem Umfang in Deutschland. Die Präsenz von Streitkräften anderer Staaten bedeutet gleichzeitig die Anwesenheit fremder Staatsgewalten. Das Truppenstationierungsrecht berührte besonders die Souveränität der «alten» Bundesrepublik und ist auch für die Souveränität des vereinten Deutschland von Belang. Die Truppenstationierung steht mit den Vier-Mächte-Rechten in Zusammenhang. Deren Ursprung im Jahre 1945, ihr Wandel im Laufe der Jahrzehnte sowie ihr Einfluß auf den deutschen Einigungsprozeß werden eingehend behandelt.