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Die Umsatzsteuerbefreiungen von Finanzdienstleistungen haben im deutschen Umsatzsteuerrecht Tradition und sind heute gemeinschaftsrechtlich durch Art. 135 MwStSystRL vorgegeben. Dennoch sind Befreiungsgrund und Regelungskonzept hinter dem Befreiungskatalog des Paragraf 4 Nr. 8 UStG nicht ohne weiteres erkennbar. Das erschwert nicht nur die Auslegung der Befreiungen, sondern wirft darüber hinaus auch die grundsätzliche Frage nach ihrer Rechtfertigung auf. Dies gilt umso mehr, als dass die Befreiungen aufgrund ihrer Ausgestaltung als"unechte"Steuerbefreiungen keineswegs immer vorteilhaft sind.§Silke Heidemann untersucht schwerpunktmäßig die Vereinbarkeit der Befreiungen mit dem Belastungskonzept der Umsatzsteuer, betrachtet im Hinblick auf die dabei gewonnen Ergebnisse und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung aber auch die Auslegung und praktische Anwendbarkeit der einzelnen Befreiungstatbestände.