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In der Öffentlichkeit wird regelmäßig beklagt, dass Aufsichtsräte deutscher Aktiengesellschaften ihrer Kontrollaufgabe nicht in angemessener Weise nachkommen. Dies wird mit schädlichen Interessenbindungen der handelnden Personen und mangelnder Unabhängigkeit begründet. Verstärkt stellt sich die Frage nach der Unabhängigkeit des Aufsichtsrats der Aktiengesellschaft durch internationale Vorgaben wie den Erlass europäischer Rechtsakte. Dies nimmt die Autorin zum Anlass zu untersuchen, inwieweit sich ein Unabhängigkeitserfordernis für den Aufsichtsrat bereits de lege lata aus den Vorschriften des Aktiengesetzes und aus dem Deutschen Corporate Governance Kodex ergibt. Dabei wird insbesondere dargelegt, dass die Vorgaben des Kodex anhand der EU-Empfehlung 2005/162/EG ausgelegt werden müssen.