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Die Europäische Gemeinschaft als Rechtsgemeinschaft ist auf einen ordnungsgemäßen Vollzug des Gemeinschaftsrechts durch die nationalen Behörden angewiesen. Das Vertragsverletzungsverfahren, das der Kommission grundsätzlich zur Durchsetzung eines gemeinschaftsrechtskonformen Verhaltens der Mitgliedstaaten zur Verfügung steht, ist jedoch schwerfällig und zeitaufwändig. Meike Eekhoff untersucht, welche außergerichtlichen Aufsichtsverfahren und -mechanismen der Gemeinschaft zur Verfügung stehen. Sie arbeitet die Strukturen der so genannten Verbundaufsicht heraus und deckt Unstimmigkeiten auf. Außerdem prüft sie, inwieweit die Kodifizierung von Aufsichtsmechanismen im Sekundärrecht und die Ausübung der Aufsicht durch die Gemeinschaft im Einzelfall einer Rechtmäßigkeitsprüfung standhalten. Abschließend zeigt die Autorin die Rechtsschutzmöglichkeiten der Mitgliedstaaten und der Marktbürger gegen Maßnahmen der Verbundaufsicht auf.